Hebammenhilfe

Hebammenhilfe steht jeder Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerin und Stillenden zu.

Sie ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie der Sozialämter.

Jede Frau kann ohne ärztliche Überweisung Kontakt mit einer Hebamme aufnehmen.

Die erbrachten Leistungen werden der gesetzlichen Krankenkasse direkt von der Hebamme in Rechnung gestellt.

Privatversicherte Frauen erhalten die Rechnung direkt nach Hause und leiten diese danach an Ihre Krankenkasse weiter - bitte erkundigt euch vorher, welche Hebammenleistungen eure Krankenkasse speziell übernimmt, da diese bei den Privaten Kassen individuell ausfallen kann.

 

Als  Hebamme betreue ich euch während der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit umfassend und persönlich.

Dadurch kann zwischen uns ein gutes Vertrauensverhältnis entstehen.

Dies hat eine positive Auswirkung auf Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.

Auch Frauen mit einer kleinen/stillen Geburt (Fehl- oder Totgeburt) haben Anspruch auf Hebammenhilfe. 

 

In der Schwangerschaft kann ich bis zu 12 Beratungen (auch telefonisch) durchführen, die Schwangerenvorsorgeuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien machen und (so oft wie nötig) Hilfe bei Beschwerden leisten.

 

Im Wochenbett werden in den ersten 10 Tagen tägliche Besuche und danach bis zu 12 Wochen 16 weitere Besuche von den Krankenkassen übernommen - diese werden wir nach euren individuellen Bedürfnissen anpassen.

Im Rahmen der Stillzeit stehen euch nach Ablauf der 12 Wochen nochmal 8 weitere Beratungsmöglichkeiten zu - Themen wären da beispielsweise das Abstillen oder die Beikosteinführung.

 

Hebammenhilfe beinhaltet für mich eine umfangreiche und ganzheitliche Betreuung, deshalb nehme ich mir Zeit für euch und euer Kind.